Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 25 Anpassung

ALG ( Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte )

 
 

Zum 1. Juli eines jeden Jahres werden die Renten angepaßt, indem der bisherige allgemeine Rentenwert durch den neuen allgemeinen Rentenwert ersetzt wird.





 Stand: 01.04.2024