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Kostenrecht
Gerichts- und Notarkostengesetz
Kapitel 2 Gerichtskosten
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Gerichts- und Notarkostengesetz
Kapitel 2 Gerichtskosten
Abschnitt 1 Gebührenvorschriften
Abschnitt 2 Wertvorschriften
Abschnitt 3 Erinnerung und Beschwerde
Abschnitt 1 Gebührenvorschriften
§ 57 Zurückverweisung, Abänderung oder Aufhebung einer Entscheidung
§ 55 Einmalige Erhebung der Gebühren
§ 56 Teile des Verfahrensgegenstands
§ 58 Eintragungen in das Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- oder Partnerschaftsregister; Verordnungsermächtigung
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§ 56 Teile des Verfahrensgegenstands
§ 58 Eintragungen in das Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- oder Partnerschaftsregister; Verordnungsermächtigung