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Insolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenzordnung
ZWÖLFTER TEIL Internationales Insolvenzrecht
Gesetze
Insolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenzordnung
ZWÖLFTER TEIL Internationales Insolvenzrecht
ERSTER ABSCHNITT Allgemeine Vorschriften
ZWEITER ABSCHNITT Ausländisches Insolvenzverfahren
DRITTER ABSCHNITT Partikularverfahren über das Inlandsvermögen
ZWEITER ABSCHNITT Ausländisches Insolvenzverfahren
§ 343 Anerkennung
§ 344 Sicherungsmaßnahmen
§ 345 Öffentliche Bekanntmachung
§ 346 Grundbuch
§ 347 Nachweis der Verwalterbestellung. Unterrichtung des Gerichts
§ 348 Zuständiges Insolvenzgericht. Zusammenarbeit der Insolvenzgerichte
§ 349 Verfügungen über unbewegliche Gegenstände
§ 350 Leistung an den Schuldner
§ 351 Dingliche Rechte
§ 352 Unterbrechung und Aufnahme eines Rechtsstreits
§ 353 Vollstreckbarkeit ausländischer Entscheidungen
ZWEITER ABSCHNITT Ausländisches Insolvenzverfahren
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§ 347 Nachweis der Verwalterbestellung. Unterrichtung des Gerichts
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§ 349 Verfügungen über unbewegliche Gegenstände
§ 350 Leistung an den Schuldner
§ 351 Dingliche Rechte
§ 352 Unterbrechung und Aufnahme eines Rechtsstreits
§ 353 Vollstreckbarkeit ausländischer Entscheidungen