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Gesetze
Insolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenzordnung
ZWEITER TEIL Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
Gesetze
Insolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenzordnung
ZWEITER TEIL Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
ERSTER ABSCHNITT Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren
ZWEITER ABSCHNITT Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger
DRITTER ABSCHNITT Insolvenzverwalter. Organe der Gläubiger
ZWEITER ABSCHNITT Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger
§ 37 Gesamtgut bei Gütergemeinschaft
§ 49 Abgesonderte Befriedigung aus unbeweglichen Gegenständen
§ 42 Auflösend bedingte Forderungen
§ 43 Haftung mehrerer Personen
§ 44 Rechte der Gesamtschuldner und Bürgen
§ 48 Ersatzaussonderung
§ 53 Massegläubiger
§ 44 a Gesicherte Darlehen
§ 55 Sonstige Masseverbindlichkeiten
§ 51 Sonstige Absonderungsberechtigte
§ 47 Aussonderung
§ 38 Begriff der Insolvenzgläubiger
§ 36 Unpfändbare Gegenstände
§ 45 Umrechnung von Forderungen
§ 52 Ausfall der Absonderungsberechtigten
§ 54 Kosten des Insolvenzverfahrens
§ 46 Wiederkehrende Leistungen
§ 39 Nachrangige Insolvenzgläubiger
§ 41 Nicht fällige Forderungen
§ 50 Abgesonderte Befriedigung der Pfandgläubiger
§ 40 Unterhaltsansprüche
§ 35 Begriff der Insolvenzmasse
ZWEITER ABSCHNITT Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger
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§ 53 Massegläubiger
§ 44 a Gesicherte Darlehen
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§ 36 Unpfändbare Gegenstände
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§ 40 Unterhaltsansprüche
§ 35 Begriff der Insolvenzmasse