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Gesetze
Insolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenzordnung
ZWEITER TEIL Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
Gesetze
Insolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenzordnung
ZWEITER TEIL Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
ERSTER ABSCHNITT Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren
ZWEITER ABSCHNITT Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger
DRITTER ABSCHNITT Insolvenzverwalter. Organe der Gläubiger
ZWEITER ABSCHNITT Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger
§ 51 Sonstige Absonderungsberechtigte
§ 55 Sonstige Masseverbindlichkeiten
§ 38 Begriff der Insolvenzgläubiger
§ 44 a Gesicherte Darlehen
§ 47 Aussonderung
§ 49 Abgesonderte Befriedigung aus unbeweglichen Gegenständen
§ 41 Nicht fällige Forderungen
§ 36 Unpfändbare Gegenstände
§ 39 Nachrangige Insolvenzgläubiger
§ 46 Wiederkehrende Leistungen
§ 40 Unterhaltsansprüche
§ 48 Ersatzaussonderung
§ 53 Massegläubiger
§ 43 Haftung mehrerer Personen
§ 37 Gesamtgut bei Gütergemeinschaft
§ 45 Umrechnung von Forderungen
§ 52 Ausfall der Absonderungsberechtigten
§ 42 Auflösend bedingte Forderungen
§ 54 Kosten des Insolvenzverfahrens
§ 50 Abgesonderte Befriedigung der Pfandgläubiger
§ 44 Rechte der Gesamtschuldner und Bürgen
§ 35 Begriff der Insolvenzmasse
ZWEITER ABSCHNITT Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger
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§ 48 Ersatzaussonderung
§ 53 Massegläubiger
§ 43 Haftung mehrerer Personen
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§ 44 Rechte der Gesamtschuldner und Bürgen
§ 35 Begriff der Insolvenzmasse