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Gesetze
Insolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenzordnung
SECHSTER TEIL Insolvenzplan
Gesetze
Insolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenzordnung
SECHSTER TEIL Insolvenzplan
ERSTER ABSCHNITT Aufstellung des Plans
ZWEITER ABSCHNITT Annahme und Bestätigung des Plans
DRITTER ABSCHNITT Wirkungen des bestätigten Plans. Überwachung der Planerfüllung
ZWEITER ABSCHNITT Annahme und Bestätigung des Plans
§ 253 Rechtsmittel
§ 244 Erforderliche Mehrheiten
§ 243 Abstimmung in Gruppen
§ 247 Zustimmung des Schuldners
§ 242 Schriftliche Abstimmung
§ 251 Minderheitenschutz
§ 240 Änderung des Plans
§ 250 Verstoß gegen Verfahrensvorschriften
§ 238 a Stimmrecht der Anteilsinhaber
§ 249 Bedingter Plan
§ 248 a Gerichtliche Bestätigung einer Planberichtigung
§ 236 Verbindung mit dem Prüfungstermin
§ 245 a Schlechterstellung bei natürlichen Personen
§ 239 Stimmliste
§ 248 Gerichtliche Bestätigung
§ 237 Stimmrecht der Insolvenzgläubiger
§ 235 Erörterungs- und Abstimmungstermin
§ 246 a Zustimmung der Anteilsinhaber
§ 245 Obstruktionsverbot
§ 238 b Stimmrecht der Berechtigten aus gruppeninternen Drittsicherheiten
§ 252 Bekanntgabe der Entscheidung
§ 238 Stimmrecht der absonderungsberechtigten Gläubiger
§ 246 Zustimmung nachrangiger Insolvenzgläubiger
§ 241 Gesonderter Abstimmungstermin
ZWEITER ABSCHNITT Annahme und Bestätigung des Plans
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§ 238 a Stimmrecht der Anteilsinhaber
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§ 248 a Gerichtliche Bestätigung einer Planberichtigung
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§ 241 Gesonderter Abstimmungstermin