Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
Rechtsgebiete
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
×
Auswahl Anzeigen
×
Erweiterte Suche
×
Suchen
Eingabe löschen
Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Rechtsgebiete
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
Login
Angemeldet bleiben
Passwort vergessen
Login
Erweiterte Suche
Erweiterte Suche
Suchen
Eingabe löschen
Gesetze
Gesetzesmaterialien
Home
Gesetze
Allgemeines Zivilrecht
Handelsgesetzbuch
ERSTES BUCH Handelsstand
ZWEITER ABSCHNITT Handelsregister; Unternehmensregister
Gesetze
Allgemeines Zivilrecht
Handelsgesetzbuch
ERSTES BUCH Handelsstand
ZWEITER ABSCHNITT Handelsregister; Unternehmensregister
§ 8 Handelsregister
§ 8 a Eintragungen in das Handelsregister; Verordnungsermächtigung
§ 8 b Unternehmensregister
§ 9 Einsichtnahme in das Handelsregister und das Unternehmensregister
§ 9 a Übertragung der Führung des Unternehmensregisters; Verordnungsermächtigung
§ 9 b Europäisches System der Registervernetzung
§ 9 c Informationsaustausch über disqualifizierte Personen über das Europäische System der Registervernetzung
§ 10 Bekanntmachung der Eintragungen; Registerbekanntmachungen
§ 10 a Anwendung der Verordnung (EU) 2016/679
§ 11 Offenlegung in der Amtssprache eines Mitgliedstaats der Europäischen Union
§ 12 Anmeldungen zur Eintragung und Einreichungen
§ 13 Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz im Inland
§ 13 a Europäische Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Inland
§ 13 b (weggefallen) Handelsgesetzbuch
§ 13 c (weggefallen) Handelsgesetzbuch
§ 13 d Sitz oder Hauptniederlassung im Ausland
§ 13 e Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland
§ 13 f Zweigniederlassungen von Aktiengesellschaften mit Sitz im Ausland
§ 13 g Zweigniederlassungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit Sitz im Ausland
§ 13 h Verlegung des Sitzes einer Hauptniederlassung im Inland
§ 14 (Zwangsgeldfestsetzung)
§ 15 (Publizität des Handelsregisters)
§ 15 a Öffentliche Zustellung
§ 16 (Rechtskräftige oder vollstreckbare Entscheidung des Prozessgerichts)
§ 13 b (weggefallen) Handelsgesetzbuch
Gesetzestitel
Änderungsnachweis
§ 13 b (weggefallen)
HGB ( Handelsgesetzbuch )
Stand: 01.03.2023
(c) copyright 2023 - Deubner Verlag, Köln
Gesetzestitel
Änderungsnachweis
Top