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Gesetze
Allgemeines Zivilrecht
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
SECHSTER TEIL Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dies...
Artikel 233 Drittes Buch. Sachenrecht
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Allgemeines Zivilrecht
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
SECHSTER TEIL Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dies...
Artikel 233 Drittes Buch. Sachenrecht
ERSTER ABSCHNITT Allgemeine Vorschriften
ZWEITER ABSCHNITT Abwicklung der Bodenreform
ZWEITER ABSCHNITT Abwicklung der Bodenreform
Artikel 233 § 11 Grundsatz
Artikel 233 § 12 Berechtigter
Artikel 233 § 13 Verfügungen des Eigentümers
Artikel 233 § 13 a Vormerkung zugunsten des Fiskus
Artikel 233 § 14 Verjährung
Artikel 233 § 16 Verhältnis zu anderen Vorschriften, Übergangsvorschriften
ZWEITER ABSCHNITT Abwicklung der Bodenreform
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Artikel 233 § 11 Grundsatz
Artikel 233 § 12 Berechtigter
Artikel 233 § 13 Verfügungen des Eigentümers
Artikel 233 § 13 a Vormerkung zugunsten des Fiskus
Artikel 233 § 14 Verjährung
Artikel 233 § 16 Verhältnis zu anderen Vorschriften, Übergangsvorschriften