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Anlage: (zu Artikel 251 § 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b)

EGBGB ( Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche )

 
 

Anlage 17


(zu Artikel 251 § 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b) Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651 w Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt







 Stand: 01.02.2024