Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
Rechtsgebiete
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
×
Auswahl Anzeigen
×
Erweiterte Suche
×
Suchen
Eingabe löschen
Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Rechtsgebiete
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
Login
Angemeldet bleiben
Passwort vergessen
Login
Erweiterte Suche
Erweiterte Suche
Suchen
Eingabe löschen
Gesetze
Gesetzesmaterialien
Home
Gesetze
Allgemeines Zivilrecht
Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 4 Familienrecht
Abschnitt 3 Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft
Titel 3 Rechtliche Betreuung
Untertitel 2 Führung der Betreuung
Gesetze
Allgemeines Zivilrecht
Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 4 Familienrecht
Abschnitt 3 Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft
Titel 3 Rechtliche Betreuung
Untertitel 2 Führung der Betreuung
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
Kapitel 2 Personenangelegenheiten
Unterkapitel 1 Allgemeine Vorschriften
Unterkapitel 2 Verwaltung von Geld, Wertpapieren und Wertgegenständen
Unterkapitel 3 Anzeigepflichten
Unterkapitel 4 Genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäfte
Unterkapitel 5 Genehmigungserklärung
Unterkapitel 6 Befreiungen
Unterkapitel 2 Verwaltung von Geld, Wertpapieren und Wertgegenständen
§ 1840 Bargeldloser Zahlungsverkehr
§ 1843 Depotverwahrung und Hinterlegung von Wertpapieren
§ 1838 Pflichten des Betreuers in Vermögensangelegenheiten
§ 1839 Bereithaltung von Verfügungsgeld
§ 1842 Voraussetzungen für das Kreditinstitut
§ 1841 Anlagepflicht
§ 1844 Hinterlegung von Wertgegenständen auf Anordnung des Betreuungsgerichts
§ 1845 Sperrvereinbarung
Unterkapitel 2 Verwaltung von Geld, Wertpapieren und Wertgegenständen
zurück
|
vor
§ 1840 Bargeldloser Zahlungsverkehr
§ 1843 Depotverwahrung und Hinterlegung von Wertpapieren
§ 1838 Pflichten des Betreuers in Vermögensangelegenheiten
§ 1839 Bereithaltung von Verfügungsgeld
§ 1842 Voraussetzungen für das Kreditinstitut
§ 1841 Anlagepflicht
§ 1844 Hinterlegung von Wertgegenständen auf Anordnung des Betreuungsgerichts
§ 1845 Sperrvereinbarung