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§ 12 Ansprüche des Anfechtungsgegners

AnfG ( Anfechtungsgesetz )

 
 

Wegen der Erstattung einer Gegenleistung oder wegen eines Anspruchs, der infolge der Anfechtung wiederauflebt, kann sich der Anfechtungsgegner nur an den Schuldner halten.





 Stand: 01.04.2024