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OVG Nordrhein-Westfalen (14 A 3658/06) | Datum: 09.01.2008
Die Klägerin wendet sich gegen das Ergebnis ihrer zweiten juristischen Staatsprüfung, weil der Prüfungsausschuss ausweislich der Niederschrift über die mündliche Prüfung 'keine Veranlassung gesehen (habe), von der [...]