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Vorlegungsfrage: 'Handelt es sich bei einem vor dem Betritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland eingegangenen Mietverhältnis, mit dem in der DDR dem Hauptmieter Wohnraum zur Weitervermietung an seine Arbeitnehmer überlassen wurde, um ein Mietverhältnis über Wohnraum im Sinne des BGB?' Ein Rechtsentscheid ergeht nicht.
OLG Naumburg (2 RE Miet 1/92) | Datum: 22.07.1993
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