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OLG Karlsruhe (5 UF 16/00) | Datum: 07.03.2000
Die gem. § 652 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist nicht begründet. Der Rechtspfleger hat die Einwendung des Antragsgegners zu Recht nicht berücksichtigt. Denn die geltend gemachte Einwendung der [...]