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Dem nicht sorgeberechtigten Elternteil kann in Ausnahmefällen auch das Umgangsrecht mit seinen Kindern entzogen werden - vorliegend zunächst für 18 Monate ,- wenn die dringende Gefahr besteht, dass der das Umgangsrecht begehrende Elternteil dieses Recht dazu missbrauchen wird, die Kinder dem sorgeberechtigten Elternteil zu entziehen. Zur Klärung der Frage, ob eine derartige dringende Gefahr der Kindesentziehung vorliegt, hat das Familiengericht den ermittelten Sachverhalt sowie das Vorbringen der Parteien frei zu würdigen.
FamRZ 2000, 1109 FuR 2000, 239 OLGReport-Köln 2000, 109 [...]