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OLG Hamm (15 W 423/85) | Datum: 14.03.1986
»... Das Gesetz erfordert in § 2247 Abs. 1 BGB die eigenhändige Unterschrift des Erblassers aus einem dreifachen Grund: Sie soll die Identifikation des Erblassers ermöglichen, sie soll sein Bekenntnis zum Inhalt des [...]