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OLG Frankfurt/Main (20 W 87/09) | Datum: 28.08.2009
Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen. Beschwerdewert: 3.000,-- EUR. I. Die 88jährige Antragstellerin, die den Geburtsnamen A hatte, heiratete am ... 1950 und führte seitdem den Familiennamen 'B' ihres am ... 1981 [...]