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OLG Brandenburg (9 WF 9/09) | Datum: 19.01.2009
1. Der Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 24. September 2008 wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs tragen zu 35% die Klägerin und zu 65% der [...]