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LG Osnabrück (7 T 54/98) | Datum: 20.05.1998
Die Beschwerde ist unbegründet. Die Gläubigerin und Beschwerdeführerin kann vorliegend nicht verlangen, daß die verheiratete Schuldnerin so behandelt wird, als hätte sie ohne Ehegatten-Splitting anstelle der für sie in [...]