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FG Münster (2 K 2415/96 Kg) | Datum: 27.10.2000
Der Kläger ist (Adoptiv-) Vater des am 04.12.1991 geborenen Sohns H. Zusammen mit seiner Ehefrau wird der Kläger zur Einkommensteuer 1996 veranlagt. Durch Bescheid vom 25.10.2000 hat das Finanzamt C. anläßlich eines [...]