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FG Düsseldorf (14 K 6344/02 Kg) | Datum: 11.12.2003
Die Klägerin ist alleinerziehende Mutter der am 25. Juli 1984 geborenen 'I'. Der leibliche Vater des Kindes lebt ebenfalls in der Bundesrepublik Deutschland. Das Kind der Klägerin lebt seit dem 1. September 1998 - bis [...]