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BVerwG (5 C 32.95) | Datum: 28.03.1996
I. Die Klägerin erhielt von der Beklagten Hilfe zum Lebensunterhalt. Anläßlich ihrer Versetzung in die 5. Klasse einer Gesamtschule beantragte sie eine einmalige Beihilfe in Höhe von 226,35 DM für die Anschaffung [...]