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OLG München (12 UF 73/23 e) | Datum: 17.04.2023
1. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet ab 01.05.2023 an die Antragstellerin jeweils bis zum 3. Werktag eines Monats im Voraus eine Hinterbliebenenversorgung in Höhe von monatlich 3.829 € aus dem Anrecht des [...]