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BVerfG (1 BvR 1750/21) | Datum: 06.09.2021
Die Wirksamkeit der Regelung in Ziffer I. des Beschlusses des Oberlandesgerichts Rostock vom 28. Juni 2021 - 10 UF 68/20 - wird einstweilen bis zur Entscheidung der Hauptsache, längstens für sechs Monate ausgesetzt. I. [...]