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OLG Zweibrücken (3 W 38/19) | Datum: 09.07.2019
I. Die Beschwerde wird mit der Maßgabe, dass der Geburtsname des Kindes mit dem Zusatz 'Namensführung nicht nachgewiesen' beurkundet wird, zurückgewiesen. II. Kosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben; [...]