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BSG (B 13 R 239/17 B) | Datum: 24.10.2018
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. Juni 2017 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu [...]