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OLG Naumburg (3 UF 85/17) | Datum: 03.11.2017
Die Gerichtskosten des Verfahrens beider Instanzen tragen die beteiligten Kindeseltern je zur Hälfte; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird [...]