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OLG Frankfurt/Main (3 UF 253/17) | Datum: 12.12.2017
Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsgegner zu tragen. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird festgesetzt auf 1.000 €. I. Der Antragsgegner wendet sich gegen [...]