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LSG Baden-Württemberg (L 11 R 4695/16) | Datum: 27.06.2017
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart vom 24.11.2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Der Kläger begehrt [...]