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BGH (XII ZB 721/12) | Datum: 09.04.2014
Auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des 1. Familiensenats des Oberlandgerichts Rostock vom 4. Dezember 2012 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zu seinem Nachteil erkannt worden ist. [...]