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VG Stuttgart (11 K 2194/14) | Datum: 24.07.2014
Nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache wird das Verfahren eingestellt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Der Streitwert wird auf € 5.000,- festgesetzt. Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit [...]