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SchlHOLG (13 WF 189/14) | Datum: 15.12.2014
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Kiel vom 24. November 2014 wird als unzulässig verworfen. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der [...]