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LSG Nordrhein-Westfalen (L 9 SO 310/14 ER KL) | Datum: 03.11.2014
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. Der Streitwert für dieses Verfahren wird endgültig auf 1.000.000,00 EUR festgesetzt. I. Die [...]