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OLG Frankfurt/Main (20 W 242/11) | Datum: 05.01.2012
Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben. Beschwerdewert: 3.000,-- EURO. I. Als Eigentümerin des eingangs bezeichneten Grundbesitzes war ursprünglich Frau 1A seit 07. Juni 2002 im Grundbuch eingetragen. [...]