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FG Mecklenburg-Vorpommern (1 K 58/11) | Datum: 02.02.2012
Der Bescheid vom 20.04.2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28.12.2010 ist rechtswidrig. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden zwischen dem Kläger und der Beklagten [...]