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OLG Stuttgart (17 UF 262/12) | Datum: 13.11.2012
1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Rottenburg vom 22.08.2012 ( 1 F 101/12) abgeändert: Das Amtsgericht Rottenburg am Neckar wird für unzuständig erklärt, der Rechtsstreit [...]