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BGH (IX ZB 214/09) | Datum: 20.01.2011
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 24. August 2009 wird auf Kosten des Beklagten als unzulässig verworfen. Der Streitwert wird auf 1.012,52 , festgesetzt. I. [...]