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BGH (Xa ARZ 14/10) | Datum: 18.02.2010
Als zuständiges Gericht wird das Landgericht Nürnberg-Fürth bestimmt. I. Die in Nürnberg ansässige Antragstellerin, die sich als 'Eigentümergemeinschaft' bezeichnet, schloss 1995 als damals offenbar aus neun Personen [...]