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BGH (XII ZB 60/08) | Datum: 11.08.2010
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 3. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 18. Februar 2008 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen. Beschwerdewert: 73.108 € I. Der [...]