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OLG Rostock (10 WF 178/09) | Datum: 19.02.2010
Unter Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Schwerin vom 6.7.2009, Az.: 25 F 28/08, wird die dem Verfahrenspfleger von der Landeskasse zu erstattende Vergütung nebst Auslagenersatz auf 3.015,70 Euro festgesetzt. [...]