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LSG Bayern (L 8 AS 136/10 B ER) | Datum: 12.04.2010
I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 27. Januar 2010 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. I. Gegenstand des Antragsverfahrens ist die [...]