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LSG Baden-Württemberg (L 11 EG 3952/10) | Datum: 14.12.2010
Die Berufungen der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 20. April 2010 werden zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. [...]