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OLG München (34 Wx 119/09) | Datum: 13.01.2010
I. Im Grundbuch sind die Beteiligten zu 2 und 3, natürliche Personen und Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH, zu je 1/2 als Berechtigte eines Untererbbaurechts eingetragen. Zu notarieller Urkunde vom 13.10.2009 [...]