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OLG Koblenz (9 UF 82/07) | Datum: 26.04.2007
I. Die Parteien sind getrennt lebende Eheleute. Am 01. August 2006 nahm die Antragsgegnerin verschiedene Hausratsgegenstände aus der vormals ehelichen Wohnung an sich, um sie zukünftig in ihrer Wohnung zu verwenden. [...]