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KG (1 W 172/05) | Datum: 24.01.2006
I. Die sofortige weitere Beschwerde ist aufgrund ihrer Zulassung durch das Landgericht statthaft, §§ 56g Abs. 5 S. 2, 69e S. 1 FGG . Sie ist auch zulässig, insbesondere ist sie form- und fristgerecht eingelegt worden, [...]