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OLG Naumburg (8 WF 102/06) | Datum: 25.07.2006
Die zulässige sofortige Beschwerde (§ 127 Abs. 2 S. 2, 3 ZPO ) ist in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet. Denn die Klage bietet nach wie vor hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 114 ZPO ). Abweichend von [...]