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OLG Dresden (21 ARf 8/06) | Datum: 21.04.2006
I. Nach außergerichtlicher Einigung in der Unterhaltssache stellte der den Kläger vertretende Rechtsanwalt Mxxxxxx Zxxxxxxxx diesem mit Kostennote vom 4. Mai 2005 1.081,82 EUR in Rechnung. Der Kläger verlangt diesen [...]