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OLG München (12 UF 1847/04) | Datum: 02.12.2005
I. Der Senat hat mit Beschluss vom 9.5.2005 den Streitwert für die in der Beschwerde nach § 629 a ZPO allein anhängige Folgesache 'Aufenthaltsbestimmungsrecht' auf Euro 900 festgesetzt und dies mit §§ 23 Abs. 1 Satz 1 [...]