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BSG (B 10 EG 4/05 R) | Datum: 13.10.2005
I Die Klägerin beansprucht höheres Erziehungsgeld (Erzg) nach dem Gesetz zum Erzg und zur Elternzeit ( Bundeserziehungsgeldgesetz - BErzGG ). Die Klägerin ist verheiratet und lebt mit ihrem Ehegatten sowie den beiden [...]