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OLG Oldenburg (2 WF 70/05) | Datum: 05.04.2005
Die Kläger sind die leiblichen Kinder des Beklagten. Der Kläger zu 3. befindet sich noch in der allgemeinen Schulausbildung und lebt - ebenso wie die Kläger zu 1. und 2. - im Haushalt der Kindesmutter. Die Kläger [...]