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FG Sachsen (1 K 2372/01) | Datum: 11.05.2004
Der Kläger und seine damalige Ehefrau hatten im Jahre 1989 das Grundstück Fw in P als Miteigentümer zu je 1/2 erworben. Sie errichteten auf dem Grundstück ein Einfamilienhaus, das im September 1992 bezugsfertig wurde. [...]